Diese Ansprüche haben pflegende Angehörige
Wenn Pflege und Beruf vereinbart werden müssen, sind vor allem zeitliche Flexibilität und finanzielle Sicherheit entscheidend. Das heißt, die Beschäftigten müssen ihre Berufstätigkeit für eine gewisse Zeit aufgeben oder zumindest einschränken. Als Unterstützungsmöglichkeiten greifen hier das Pflegezeit- bzw. das Familienpflegezeitgesetz mit vielen verankerten Ansprüchen, Leistungen und Angeboten. Dazu gehören:
10 Arbeitstage für Organisation: So lange können Beschäftigte ohne Ankündigung der Arbeit fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Als Lohnersatzleistung greift das Pflegeunterstützungsgeld.
Pflegeunterstützungsgeld kann bei der Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen beantragt werden.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf teilweise oder vollständige Freistellung von bis zu sechs Monaten plus Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit für eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche. Beides kommt auf die Unternehmensgröße an. Freiwillige Vereinbarungen sind immer möglich. In allen Fällen besteht Kündigungsschutz.