Zuwanderung gegen den Fachkräfteengpass

Mit Zuwanderung neue Fachkräfte finden – was heißt das nun genau und wie sollen Unternehmen konkret vorgehen? Vor allem der demografische Wandel hinterlässt Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Deutschlandweit sinken die Geburtenzahlen, der Wirtschaft fehlen Arbeitskräfte. Wir dramatisch die Zahlen sind, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Schon bis 2024 sinkt das Arbeitskräftepotenzial in nahezu allen Regionen Deutschlands, Stabilität ist ohne Zuwanderung nicht in Sicht. Das gilt auch für Sachsen. 

Es gilt also, qualifizierte Menschen aus aller Welt zu uns zu lotsen. Ob bereits qualifiziert oder bereit für Weiterbildung – es braucht vor allem motivierte Menschen, damit unser Land weiterhin lebenswert und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Wirtschaftsunternehmen sind auch gefragt, jungen Talenten aus dem Ausland berufliche Perspektiven zu bieten.

Internationale junge Talente für Sachsen

Zuwanderung und Integration beschäftigt sächsische Unternehmen heute und auch in Zukunft. Das Vielfalt für den Freistaat als Chance wahrgenommen wird, haben wir unter anderem hier deutlich gemacht. Das betrifft nicht nur die aktuelle Suche nach Fachkräften. Unternehmen sollten schon frühzeitig daran arbeiten, neue internationale Nachwuchskräfte zu finden und für sich zu begeistern. An den Unis und Hochschulen im Freistaat sind diese Top-Talente bereits zu finden. Sie brauchen oft nur die Motivation und den Anreiz, hier auch zu bleiben. Talenttransfer – Ein Projekt des StepIN-Programms ist ein Programm, was internationale Nachwuchskräfte und Unternehmen verbindet. Doch für Wirtschaftsunternehmen ist es auch an der Zeit, kreativ zu werden und Möglichkeiten direkt an den Hochschulen zu suchen – Infotage, Aushänge oder die Unterstützung bei Abschlussarbeiten sind dabei erste Wege.

Portale und Institutionen für die Fachkräftesuche

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert vor allem den Zugang von Nicht-Akademikern aus Drittstaaten auf den Arbeitsmarkt. Besonders wichtig: Die Beschränkung für Mangelberufe wurde abgeschafft. Für Arbeitgebende heißt das, dass sie Bewerber:innen durch ein schnelleres Visumerfahren ins Bundesland bekommen. Arbeitgebende haben mit der zuständigen Ausländerbehörde einen zentralen Ansprechpartner im Inland und werden entsprechend beraten.

Die Ausländerbehörde leitet alle weiteren Verfahrensschritte ein, beteiligt die erforderlichen Stellen und informiert den Arbeitgebenden. Details dazu finden sich im Informationsblatt für Arbeitgeber:innen des Freistaats Sachsen.

Für EU-Bürger:innen sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gilt die "Freizügigkeit" – das meint in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten. Familienangehörige genießen grundsätzlich ebenfalls das Recht auf Freizügigkeit, unabhängig davon, ob sie selbst Unionsbürger sind oder nicht. Das Europäischen Beschäftigungsnetzes EURES bietet dabei die Vernetzungsmöglichkeit von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Das standardisierte Verwaltungsverfahren "Ausländische FachKräfte-Zuwanderung effizient und sensibel steuern" (AKZESS) ermöglicht ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten einen schnelleren Zugang zum sächsischen Arbeitsmarkt. Unternehmen in Sachsen können hier das Verwaltungsverfahren für ausländische Fachkräfte auf vier Wochen verkürzen.